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SWK 11, 10. April 1996, Seite B 41

»Teurer« Zugang zur vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer

Akademiker werden künftig Schul-/Studienzeiten nachkaufen müssen

Werner Sedlacek

Das Sparpaket II (Budgetkonsolidierungspaket) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die das faktische Penisonseintrittsalter anheben und damit das Budget entlasten sollen. Das gesetzliche Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen – Männer: 60 Jahre, Frauen: 55 Jahre – wird nicht geändert.

Für die vorzeitige Alterspension "wegen langer Versicherungsdauer" ist insbesondere mit folgenden Erschwernissen zu rechnen:

450 Versicherungsmonate

Ab werden 450 statt der derzeit erforderlichen 420 Versicherungsmonate (Beitrags- und Ersatzmonate, wie z. B. Kindererziehungs-, Schul- und Studienzeiten, Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld) vorhanden sein müssen, um nach Vollendung des 60. bzw. 55. Lebensjahres die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer beanspruchen zu können. Für vor dem geborene Männer bzw. vor dem geborene Frauen wird es eine gestaffelte Übergangsregelung geben, sodaß sich diese Änderung für in nächster Zeit in den Ruhestand tretende Personen nicht oder nur geringfügig auswirken wird.

Weiterhin 420 Versicherungsmonate werden ausreichen, wenn diese ausschließlich aus Beitragsmonaten der Pflichtversicherung bestehen.

Schul- und Studienzeiten nur bei Einkauf "an...

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