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SWK 11, 10. April 1996, Seite 019

Abgabenbehörde

Die

Abgabenbehörde zweiter Instanz kann davon ausgehen, daß der von der ersten Instanz angenommene Tatbestand richtig festgestellt worden ist, wenn der Abgabepflichtige im Berufungsverfahren dem nicht entgegengetreten ist – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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