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SWK 11, 10. April 1996, Seite R 19

Abgabenbehörde

Die

Abgabenbehörde zweiter Instanz kann davon ausgehen, daß der von der ersten Instanz angenommene Tatbestand richtig festgestellt worden ist, wenn der Abgabepflichtige im Berufungsverfahren dem nicht entgegengetreten ist – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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