Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: § 2 Abs. 2 Z 2 und 3 WBF-ZG 1989
• Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des §
2 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom , BGBl. Nr. 691/1988, mit dem den Ländern Zweckzuschüsse des Bundes für die Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung gewährt werden (Wohnbauförderungs-Zweckzuschußgesetz 1989 – WBF-ZG). Die Aufhebung trat mit Ablauf des in Kraft.
Die Regelung ist sachlich nicht rechtfertigbar und verletzt § 4 F-VG 1948. Es ist nicht erkennbar, weshalb ein hohes Aufkommen an Einkommensteuer und Lohnsteuer ein Indikator für einen besonderen Bedarf an Wohnbauförderungsmitteln sein kann. (Gesetzesaufhebung)
()