Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1996, Seite R 24

VfGH: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzungin den vorigen Stand – (§ 33, 35 VerfGG, §§ 146 ff. ZPO)

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages, da die Kanzleileiterin eines Rechtsanwaltes über Weisung des Rechtsanwaltes die Fristvormerkung unrichtig korrigierte.

Es überschreitet einen minderen Grad des Versehens, wenn ein Rechtsanwalt, der eine Änderung einer Fristvormerkung im Kalender anordnet, den – keineswegs undeutlich geschriebenen – Eingangsvermerk auf einem Bescheid, der den Beginn des Laufes der Frist dokumentiert, nur oberflächlich ansieht und wenn dieser Irrtum auch der Kanzleileiterin, die den Eingangsvermerk eigenhändig angefertigt hatte, bei der Ausführung der Weisung des Anwalts nicht auffällt. (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...