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Umsatz- und Gewinnzuschätzung
• Die Leistung von
Privateinlagen spricht nicht gegen Umsatz- und Gewinnkürzungen – (§ 184 BAO)
"Im fortgesetzten Verfahren hat sich die belangte Behörde ... auch mit der Tätigung von Einlagen auseinandergesetzt und folgte diesbezüglich ... der Ansicht des Prüfers, wonach dann, wenn eine Umsatz- und Gewinnzuschätzung erfolge, diese ja ausspreche, daß dem Betrieb Mittel vorenthalten worden seien, sodaß die Abdeckung von Verbindlichkeiten, die durch erklärte Einnahmen nicht bezahlbar seien, nur durch 'buchmäßig außerbetriebliche' Geldmittel erklärbar sei. Diese somit darauf hinauslaufende Ansicht, daß Einlagen in eine Gesellschaft nicht gegen eine erforderliche Zuschätzung sprächen, kann nicht als unschlüssig angesehen werden. Die Beschwerdeführerin meint in diesem Zusammenhang, es wäre 'geradezu absurd', einer Gesellschaft so viel schwarzes Geld 'zu entziehen', daß der dadurch entstehende Kapitalbedarf durch die Einlage von ordnungsgemäß versteuerten Geldern ausgeglichen werden müsse. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden, weil es keinen Unterschied macht, ob in eine Gesellschaft aus unversteuert bezogenen Geldbeträgen teilweise Einlagen geleistet werden und die Lebenshaltungskosten auch a...