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SWK 11, 10. April 1996, Seite A 212

Die Aussetzung der Einhebung im Fall von Vorauszahlungen, welche die Einkommensteuer übersteigen

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Wird gegen den Vorauszahlungsbescheid berufen, ist eine Aussetzung der Einhebung hinsichtlich der überhöhten Vorauszahlung zulässig. Das wird auch von der Finanzverwaltung anerkannt (, GZ 05 2201/13-IV/5/89, AÖFV 216/1990). Anders liegt der Fall, wenn die Festsetzung der Vorauszahlungen nicht bekämpft wird und sich erst aus der Einkommensteuererklärung ergibt, daß die bereits geleisteten Vorauszahlungen die tatsächlich entstandene Einkommensteuerschuld übersteigen. In diesem Fall liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine (aussetzungsfähige) "Nachforderung" i. S. d. § 212 a Abs. 1 BAO nicht vor (, GZ 05 2201/6-IV/5/87, AÖFV 53/1988, Abschnitt II. C und II. D 1 – Beispiele A und B). Eine Aussetzung der durch Vorauszahlungen bereits entrichteten Einkommensteuer sei deshalb nicht zulässig (so das BMF a. a. O.), und zwar selbst dann nicht, wenn sich aus einer erklärungsgemäßen Veranlagung eine niedrigere Einkommensteuer ergibt als die vom Finanzamt bescheidmäßig festgesetzte.

Der Steuerpflichtige kann zwar gegen die nichterklärungsgemäße Veranlagung berufen, eine Aussetzung der Einhebung in Höhe der Differenz zwischen bescheidmäßig festgesetz...

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