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VfGH: USt-Begünstigung für Weinbauern
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Umsatzsteuerrechtliche Begünstigungder Weinbauern (Weinerzeuger) gegenüber den Weinhändlern sachlich gerechtfertigt – (§ 10 Abs. 2 Z 4 UStG i. d. F. BGBl. Nr. 660/1989)
Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, im Bereich des UStG sachlich gerechtfertigte Begünstigungen zu schaffen. Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn Weinerzeuger umsatzsteuerrechtlich besser gestellt werden als Weinhändler, auch hinsichtlich des "Ab-Rampe-Verkaufes".
Aus den gleichen Erwägungen keine Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Z 8 FAG 1993. (Abweisung)
( u. a.)