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Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Die Einleitung einesFinanzstrafverfahrensist zulässig, wenn begründeter Verdacht besteht, daß der Steuerpflichtige in seine Vermögensteuererklärung das Vermögen seiner Ehegattin nicht aufgenommen hat - (§§ 80 ff. FinStrG), (Abweisung)
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