Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite R 147
Rechtsgebühr: Übertragung von Anteilen
• Treuhändige Übertragungenvon Geschäftsanteilen unterliegen der Rechtsgebühr von 2% - (§ 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. c GebG), (Abweisung)
()