Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite A 729

Arbeitsessen im Zuge einer Inlandsreise (BMF)

(BMF) - Betrieblich veranlaßte, im Zuge einer Reise anfallende Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden (Arbeitsessen) sind gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 i. d. F. vor dem Strukturanpassungsgesetz grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Gänze abzugsfähig.

Bei Arbeitsessen im Zuge einer Inlandsreise sind die zu berücksichtigenden Tagesdiäten um je 180 S pro Mahlzeit (Mittag- bzw. Abendessen) zu kürzen (Abschn. A Pkt. 5.4 Gewinnermittlungsrichtlinien 1989 i. d. F. AÖFV Nr. 262/1990).

Seit sind die Aufwendungen für Arbeitsessen nur mehr zur Hälfte abzugsfähig (Art. XXXIII StrukturanpassungsG, BGBI. Nr. 297/1995).

Diese Gesetzesänderung hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Kürzung der Tagesdiäten. Diese sind daher nicht etwa um 90 S pro Mahlzeit (50% von 180 S), sondern weiterhin um 180 S zu kürzen. Das BMF sieht derzeit keine Veranlassung zu einer Änderung der Gewinnermittlungsrichtlinien. (

Daten werden geladen...