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SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite R 150

Verfahren: Wiederaufnahme

EineWiederaufnahmedes Verfahrens ist nicht deshalb zu bewilligen, weil aufgrund einer Entscheidung eines Zivilgerichtes eine andere als die bisher vorgenommene Würdigung eines gegebenen Sachverhaltes rechtsrichtig erscheint - (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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