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SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite 148

Verjährung: Unterbrechung

DieVerjährungdes Rechtes der Abgabenbehörde zur Festsetzung der Einkommensteuer wird durch einen Gewinnfeststellungsbescheid an die Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, unterbrochen - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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