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Ansatz von Absetzbeträgen
• Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrageinerseits und Pensionistenabsetzbetragandererseits schließeneinander aus - (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
Verkehrsabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag setzen ein bestehendes (aktives) Dienstverhältnis voraus, der Anspruch auf diese Absetzbeträge wird daher durch Pensionsbezüge nicht vermittelt. Nur wenn in einem Jahr ein aktives Dienstverhältnis und ein Pensionsverhältnis gleichzeitig vorliegen, können diese Absetzbeträge kumulativ zum Ansatz kommen. (Abweisung)
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