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SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite R 147

Geschäftsführerbezüge: DB

Für Bezüge des Geschäftsführers einer GmbH, an welcher der Geschäftsführer nicht wesentlich beteiligt ist, aber eine vertragliche Sperrminorität hat, istDienstgeberbeitragzu entrichten - (§ 41 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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