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SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite R 149
Finanzstrafverfahren: Beweis
• Erheblich ist einBeweisantragnur dann, wenn Beweisthema eine Tatsache ist, deren Klärung zumindest mittelbar beitragen kann, Klarheit über eine (sachverhalts-)erhebliche Tatsache zu gewinnen - (§ 7 FinStrG), (Abweisung)
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