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AgB: Bürgschaft
•Zahlungen aufgrund einer
Bürgschaftsind nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben war — (§ 34 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)
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