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SWK 8, 10. März 1994, Seite T 11

Steuern und österreichischer EU-Beitritt

(apa) — Die österreichischen Verhandler haben in den Beitrittsgesprächen mit der EU eine Einigung über das Kapitel 22, Steuern, mit den nachstehend angeführten Ergebnissen erzielt. In den sensiblen Bereichen seien die Wünsche Österreichs durchgebracht worden, teilten die Verhandler mit.

Für die Sozialversicherung bleibt in einer Übergangsfrist von zwei Jahren die Situation unverändert. Der Sozialbereich bleibt damit weiter »echt steuerbefreit«. Die zwei Jahre will Finanzminister Ferdinand Lacina dazu nutzen, das Sozialversicherungssystem so umzustellen, daß sich für die Konsumenten auch beim EU-konformen Mehrwertsteuersystem langfristig nichts ändert. Dazu soll eine Arbeitsgruppe aus Sozialversicherungen, Ärztevertretung und den beteiligten Ressorts eingerichtet werden.

S. T 12

Bei den Telefongebühren kann Österreich bis zur Festsetzung einheitlicher EU-Normen mindestens bis zum bei der bisherigen Regelung bleiben. Das heißt, Telefonieren wird in dieser Periode weiter nicht besteuert. Eine Änderung ist dann erforderlich, wenn alle EU-Mitgliedsstaaten die gemeinschaftlichen Normen anwenden.

Bei Mieten hat Österreich derzeit im Vergleich zu den meisten EU-Staaten ein gru...

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