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VfGH: Auskunftspflichtgesetz
•Auskunftspflichtgesetz— (BGBl. 287/1987 i. d. F. BGBl. 357/1990)
Die Erteilung einer Auskunft ist kein Bescheid. Auskünfte sind nicht Willens-, sondern Wissenserklärungen. Nur im Falle der Nichterteilung einer Auskunft ist auf Antrag des Auskunftswerbers hierüber ein Bescheid zu erlassen. (Zurückweisung)
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