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SWK 8, 10. März 1994, Seite R 23

VfGH: Auskunftspflichtgesetz

Auskunftspflichtgesetz— (BGBl. 287/1987 i. d. F. BGBl. 357/1990)

Die Erteilung einer Auskunft ist kein Bescheid. Auskünfte sind nicht Willens-, sondern Wissenserklärungen. Nur im Falle der Nichterteilung einer Auskunft ist auf Antrag des Auskunftswerbers hierüber ein Bescheid zu erlassen. (Zurückweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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