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SWK 8, 10. März 1994, Seite 216

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

•Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteiles (§ 6 Z 9 EStG)

(BMF) — Von einer unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteiles ist auszugehen, wenn die auf den übertragenen Kommanditanteil entfallenden stillen Reserven das negative Kapitalkonto des Kommanditisten übersteigen. (

•Anwendbarkeit des § 12 EStG bei § 4-Abs. 3-Rechner in der Forstwirtschaft

(BMF) — Die Anwendbarkeit des § 12 EStG erstreckt sich auf die betrieblichen, somit auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte. Voraussetzung ist jedoch eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1, § 5 oder § 4 Abs. 3 EStG. Bei pauschaler Gewinnermittlung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist der § 12 EStG jedoch nicht anwendbar. (

• § 8 Abs. 3 Z 2 letzter Satz und § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988;

Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof G 252/93

(BMF) — Die nach österreichischem Genossenschaftsrecht errichteten Genossenschaften unterscheiden sich von anderen juristischen Personen des privaten Rechtes und vor allem von den Kapitalgesellschaften dadurch, daß von ihrer Rechtsnatur her die Erzielung von eigenen Gewinnen nicht im Vordergrund steht, sondern die Förderung der Wirtschaft und des Erwerbes ihrer Mitglieder als Zweck aufgetragen ist. Berücksi...

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