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SWK 8, 10. März 1994, Seite 024
Doppelter Wohnsitz
•Bei einem Unverheirateten, der aus beruflichen Gründen einen
doppelten Wohnsitzunterhalten muß, können mehr als 20 Heimfahrten innerhalb von 11 Monaten notwendig sein — (§ 16 EStG 1988)