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Gebührengesetz
Gebührengesetz
Einmalzahlung bei Leasingvertrag (§ 33 TP 5 GebG)
Eine Einmalzahlung von 42 Mio. S bei Abschluß eines Leasingvertrages unterliegt als nicht rückzahlbare Einmalleistung im Gegensatz zu wiederkehrenden Leistungen (wenn die Einmalleistung nur eine Mietvorauszahlung darstellt) zur Gänze der Mietvertragsgebühr ().