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SWK 8, 10. März 1994, Seite 026

Wirtschaftsgüter: Vorsteuerberichtigung

•Ein Unternehmer, der Wirtschaftsgüter, die er für seinen Gewerbebetrieb angeschafft hat, später in seinem pauschalierten

land- und forstwirtschaftlichenBetrieb verwendet, hat die im Gewerbe beanspruchte Vorsteuer zu berichtigen — (§ 12 Abs. 7 UStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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