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SWK 8, 10. März 1994, Seite 011

Bürokratieabbau ein tatsächliches Anliegen der Wirtschaftskammer?

Bürokratieabbau — ein tatsächliches Anliegen

der Wirtschaftskammer?

Vorschlag: Einführung einer einzigen Umlage

Die Finanzierung der Tätigkeit der Wirtschaftskammer basiert derzeit auf drei Säulen:

a) Kammerumlage 1 ab dem ;

b) Kammerumlage von den Arbeitslöhnen (DZ);

c) jährliche Grundumlagen und Inkorporationsgebühren.

Die Kammerumlage 1 ist (für den Großteil der Fälle) vom Umsatz zu errechnen. Eine Freigrenze von 2 Millionen, gestaffelte Steuersätze je nach Umsatz, branchenweise Ausnahmen komplizieren die Berechnung und Abfuhr dieser Umlage. Diese Umlage ist monatlich zu errechnen und abzuführen.

Die Kammerumlage von den Arbeitslöhnen (DZ) beträgt bis zu 0,4% der monatlich anfallenden Arbeitslöhne. Sie ist monatlich zu berechnen und abzuführen. Übrigens wurde sie ursprünglich mit der Abgeltung der Arbeiterabfertigungen begründet.

Schließlich werden von der Wirtschaftskammer noch jährliche Grundumlagen von ihren Mitgliedern eingehoben.

Frage: Wie verträgt sich diese komplizierte, kostenaufwendige Einbringungsform mit der immer wieder von der Wirtschaftskammer erhobenen Forderung nach Bürokratieabbau?

Vorschlag: Einführung einer einzigen Umlage, basierend auf dem Umsatz des drittvorangegangenen Jahres, Einmalzahlung...

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