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GmbH: verdeckte Gewinnausschüttung
•Die Anschaffungskosten von
Wohnungseinrichtungsgegenständen, die von einer GmbH für die vom Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH und einer Familienangehörigen genutzten Wohnung angeschafft werden, sind
verdeckte Gewinnausschüttungan den Gesellschafter — (§ 93 EStG 1972), (Abweisung in diesem Punkt)
(, 0196)