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SWK 27, 20. September 1994, Seite 142

Gebühren: Vertriebsbewilligung für Funkeinrichtungen

EineVertriebsbewilligungfür Funkeinrichtungen unterliegt einer Gebühr von 700 S — (§ 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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