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SWK 27, 20. September 1994, Seite 142

Ankündigungsabgabe Graz

In Graz unterliegt eine Werbetafel, die 50 m von der Toreinfahrt des Betriebes aufgestellt ist, derAnkündigungsabgabe — (§ 2 Grazer Ankündigungsabgabe-Verordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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