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SWK 27, 20. September 1994, Seite 141

Abgabenhehlerei: Tatbestand

Abgabenhehlereiist nicht anzunehmen, wenn im Zeitpunkt des „Kaufes“ und des „Ansichbringens“ der Ware die Vortat der Abgabenhinterziehung noch nicht vollendet war — (§ 37 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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