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Kapitalgesellschaft: Darlehen
• Wenn eine Kapitalgesellschaft für aufgenommene Darlehen den Gläubigern neben fixen Zinsen auch eine Gewinnbeteiligung, die geringer als die fixe Verzinsung ist, zahlt, so ist für die Darlehensaufnahme keineGesellschaftsteuerzu entrichten — (§ 6 Abs. 1 Z 3 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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