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SWK 27, 20. September 1994, Seite 139

Bescheid: Begründung

DieBegründungeines Bescheides der zweiten Instanz muß sich mit dem Vorbringen in der Berufung des Abgabepflichtigen auseinandersetzen — (§ 93 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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