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SWK 27, 20. September 1994, Seite 140

Fremdenverkehrsabgabe Stmk.

Die Abgabenbehörde (Steiermärkische Landesregierung) hat im Verfahren wegen dersteiermärkischen Fremdenverkehrsabgabedie Angabe des Abgabepflichtigen, er nütze eine Wohnung zur Deckung seines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes, zu überprüfen — (§ 9 a Stmk. FrAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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