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Fremdenverkehrsabgabe Stmk.
• Für eineFerienwohnung,die nur zeitweise für berufliche Zwecke und zeitweise auch für private Zwecke verwendet wird, ist in der Steiermark Fremdenverkehrsabgabe zu entrichten — (§ 9 a Stmk. FrAbgG), (Abweisung)
(2 Erk. ; , 92/17/0196)