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SWK 27, 20. September 1994, Seite 142

Gebühren: Bestandvertrag

EinBestandvertragist gebührenrechtlich als Vertrag auf bestimmte Zeit anzusehen, wenn nach dem erklärten Vertragswillen beide Parteien eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen — (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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