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Binnenmarktregelung erfordert Anpassung des Rechnungswesens
Binnenmarktregelung erfordert Anpassung des Rechnungswesens
Einführung neuer Konten und Verbuchungsbeispiele
VON STB GERHARD GAEDKE
Im Zusammenhang mit der Einführung der Binnenmarktregelung in Österreich ist frühzeitig einerseits auf die neuen Aufzeichnungspflichten (Art. 18 Abs. 1—3), Formvorschriften bei Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (Art. 11 Abs. 1—3) sowie auf den buchmäßigen Nachweis andererseits und auf die neuen bzw. erweiterten Erklärungspflichten (Zusammenfassende Meldung gemäß Art. 21 Abs. 3 ff. und UVA gemäß Art. 21 Abs. 11) sowie „INTRASTAT“ (statistische Erfassung von Warenbewegungen) hinzuweisen. Das Rechnungswesen muß hiezu rechtzeitig angepaßt werden (Programmänderung EDV etc.). Wesentlich erscheint vorerst der Hinweis auf die Einführung neuer Konten sowie die Verbuchung einfacher Fälle.
1. Einführung neuer Konten
Folgende Konten sind im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerbe neu anzulegen (Hauptanwendungsfälle):
• Vorsteuer aus innergem. Erwerb von Gegenständen
• Umsatzsteuer aus innergem. Erwerb
• Umsatzsteuer aus innergem. Erwerb ohne Vorsteuerabzug
• Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen
• Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerp...