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SWK 27, 20. September 1994, Seite 139

Fremdenverkehrsabgabe Stmk.

In der Steiermark unterliegt eine Wohnung, die ausschließlich für die Verwaltung eines forstwirtschaftlichen Betriebes genutzt wird, nicht derFremdenverkehrsabgabe — (§ 9 a Stmk. FrAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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