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Fremdenverkehrsabgabe Stmk.
• In der Steiermark unterliegt eine Wohnung, die ausschließlich für die Verwaltung eines forstwirtschaftlichen Betriebes genutzt wird, nicht derFremdenverkehrsabgabe — (§ 9 a Stmk. FrAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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