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SWK 27, 20. September 1994, Seite 140

Kanalgebühren Tirol

Die Anschluß- oder Erweiterungsgebühr für dieKanalanlageeiner Tiroler Gemeinde kann nach Kubikmeter des umbauten Raumes bemessen werden — (§ 5 Kanalgebührenordnung der Gemeinde Schwendau), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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