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VfGH: § 112 Z 3 EStG
§ 112 Z 3 EStG 1988 — Vertrauensgrundsatz im Steuerrecht
• Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 112 Z 3 EStG 1988 —Vertrauensgrundsatz
im Steuerrecht
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die nicht nach § 9 EStG 1988 gegen den Investitionsfreibetrag auflösbaren Rücklagenteile (mit einem die Verzinsung berücksichtigenden Zuschlag) derart nachversteuert werden müssen, daß der erhoffte Vorteil der Steuerstundung verlorengeht und sich die Rücklagenbildung insoweit als erfolglos erweist.
Gesetzliche Vorschriften können mit dem Gleichheitsgrundsatz in Konflikt geraten, weil und insoweit sie die im Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage handelnden Normunterworfenen nachträglich belasten (siehe VfSlg. 12.186/1989, 12.944/1991 und G 114/93 vom ). (Abweisung)
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