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Zuschüsse für Anlageinvestitionen
• Zuschüsse
für Anlageinvestitionen erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn, wenn die Zuschüsse nicht aus öffentlichen Mitteln geleistet werden — (§ 6 Z 10 EStG 1972)
In Heft 19/20 vom , Seite R 94, haben wir die Ausführungen des VwGH zum bilanzmäßigen Ausweis von Zuschüssen zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gebracht.
Dazu ist zu ergänzen und festzustellen, daß diese Ausführungen nur für Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (Subventionen) im Sinne des § 3 Z 29 (jetzt: § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) gelten.
Im Beschwerdefall handelte es sich um Zuschüsse eines Lieferanten der Beschwerdeführerin für die Anschaffung von Anlagegütern. Solche Zuschüsse sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Sie mindern nicht die Anschaffungskosten der Anlagegüter, und es kann ihnen in der Regel auch in der Bilanz kein Passivposten gegenübergestellt werden.
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