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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 156
AgB: Heiratsgut
• EinHeiratsgut,
das im Jahr 1987 vor dem Inkrafttreten der teilweisen Aufhebung des § 34 Abs. 2 EStG () gezahlt wurde, kann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden — (Abweisung)
()