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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 154

Mietrecht: Abtretung

Bei unentgeltlicher Abtretung des

Mietrechtes

an einem Geschäftslokal ist eine Privatentnahme in der Höhe des Teilwertes des Mietrechts anzunehmen — (§ 4 EStG 1972)

Der Beschwerdeführer verzichtete auf das Mietrecht für sein Geschäftslokal, gleichzeitig mietete seine Ehegattin das Geschäftslokal von der Hausinhabung. 15 Monate später veräußerte die Ehegattin dieses Mietrecht um 6.500.000 S. Der steuerpflichtige Gewinn des Beschwerdeführers wurde im Jahr der Aufgabe des Mietrechtes um 6.500.000 S erhöht.

„... Es bestreitet der Beschwerdeführer allerdings auch vor dem VwGH nicht die Tatsache, daß in der Position des Hauptmieters an dem von ihm weiterhin genützten Geschäftslokal im Jahre 1986 ein Wechsel dahin eintrat, daß anstelle seiner Person seine Gattin Hauptmieter der betrieblich genutzten Räumlichkeiten wurde. Der Begründung des angefochtenen Bescheides läßt sich entnehmen, daß die belangte Behörde zwischen der Aufgabe der Mietrechte durch den Beschwerdeführer und der unmittelbar anschließenden Anmietung des von ihm benützten Lokals durch seine Gattin einen sachlichen Zusammenhang dergestalt als vorgelegen angenommen hat, daß es dem Beschwerdeführer gelungen war, seinen Vermieter zur Neuve...

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