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Steuerfreie Beträge gemäß § 28 Abs. 5 EStG
• Steuerfreie Beträge gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988
(BMF) — Die von der Überschußrechnung losgelöste Berechnung des steuerfreien Betrages gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 schließt nicht aus, daß sich durch den Ansatz eines steuerfreien Betrages in bestimmten Fällen auch ein Verlust ergeben kann. Ein solcher Verlust ist insbesondere in den hervorgehobenen Fällen eines mietengeschützten Gebäudes denkbar, in denen Umsatzsteuer und rückgewährte Betriebskosten zwar bei der Berechnung des steuerfreien Betrages außer Ansatz bleiben, nicht aber bei der Überschußrechnung. (