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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite A 624

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Deckung von Abfertigungsrückstellungen —

nachrangige Schuldverschreibungen (§ 14 EStG)

(BMF) — Das BMF teilt mit, daß es auf den Grad der Sicherheit, den die zur Deckung von Abfertigungsrückstellungen erforderlichen Wertpapiere im Falle der Liquidation oder des Konkurses bieten, nicht ankommt. Zur Deckung von Abfertigungsrückstellungen können daher auch nachrangige Schuldverschreibungen — d. h. Schuldverschreibungen, die im Falle der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden — herangezogen werden. Bezüglich der von der Österreichischen Apothekerbank ausgegebenen nachrangigen Schuldverschreibung 1994 bestehen damit gegen eine Heranziehung zur Wertpapierdeckung keine Bedenken. (

Unternehmenseinheit mehrerer Personenhandelsgesellschaften

im Einkommensteuerrecht (§ 23 Z 2 EStG)

(BMF) — Die Unternehmenseinheit, ein Geschöpf der Rechtsprechung im Gewerbesteuerrecht, bleibt auf diesen Bereich beschränkt; mit Wegfall der Gewerbesteuer ist auch die Rechtsfigur der Unternehmenseinheit nicht mehr anwendbar.

Auch im Hinblick auf das ausschließlich aus spe...

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