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Primararzt: Repräsentationsaufwendungen
• Die Ausgaben eines
Primararztes
für eine Einstandsfeier, Weihnachtsgeschenke an Ärzte und Schwestern und Essenseinladungen an Ärzte und das Operationsteam sind als Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig — (§ 20 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)
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