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Unternehmenseinheit mehrerer Personenhandelsgesellschaften im Einkommensteuerrecht
• Unternehmenseinheit mehrerer Personenhandelsgesellschaften
im Einkommensteuerrecht (§ 23 Z 2 EStG)
(BMF) — Die Unternehmenseinheit, ein Geschöpf der Rechtsprechung im Gewerbesteuerrecht, bleibt auf diesen Bereich beschränkt; mit Wegfall der Gewerbesteuer ist auch die Rechtsfigur der Unternehmenseinheit nicht mehr anwendbar.
Auch im Hinblick auf das ausschließlich aus spezifisch gewerbesteuerrechtlichen Gesichtspunkten gewonnene Auslegungsergebnis „Unternehmenseinheit“ hat der VwGH den Antrag des Beschwerdeführers, die Einkünfte der in Oberösterreich und Tirol tätigen Kommanditgesellschaften in einem einheitlichen Verfahren als gemeinschaftliche Einkünfte festzustellen, im Erkenntnis vom , 205, 269/76, ÖStZB 1977, 55, Slg. 5012 F, abgewiesen.
Die Bestimmung § 23 Z 2 EStG 1988 stellt auf die einzelne Mitunternehmerschaft ab, sodaß für jede eine eigene Gewinnfeststellung durchzuführen ist; in diesem Sinn Abschn. 44, Abs. 2 EStR 1984.
Aus § 2 Abs. 4 EStG 1988 i. d. F. SteuerreformG 1993 kann für die Unternehmenseinheit nichts gewonnen werden. Diese Bestimmung beinhaltet lediglich die Aussage, dieselbe Mitunternehmerschaft könne — anders als eine natürliche Person — nicht nebeneinander gewerbliche und nichtgewerbliche Einkünfte erzie...