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FinanzOnline-Zustellung bei Aufgabe der inländischen Abgabestelle
§ 98 Abs 2 BAO; FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006)
Knechtl, FinanzOnline-Zustellung bei Aufgabe der inländischen Abgabestelle, BFGjournal 2019, 219
§ 98 Abs 2 BAO (Analog zur postalischen Zustellung wird der Zugang bei elektronischer Zustellung im Urlaub ausgesetzt) ist nicht auf Sachverhalte anwendbar, in denen der Abgabepflichtige die inländische Abgabestelle auf Dauer aufgibt.
Der Steuerpflichtige ist somit angehalten, entweder die Empfangseinrichtungen zum Öffnen elektronischer Signaturen an eine neue Abgabestelle mitzunehmen oder auf die elektronische Form der Zustellung zu verzichten. Eine Verschiebung des Fristlaufs bis zu einer Rückkehr zur ursprünglichen Abgabestelle, analog jener in einer Urlaubssituation, wäre im Fall der Übersiedlung auf längere Zeit bzw des Wegzugs nicht adäquat.