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Keine hinterzogenen Abgaben bei Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Ausland
ZWF 2019/63
Dass die weiter gehende Erfassung von deutschen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Österreich im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfolgen hat, fällt nicht mehr unter „Allgemeinwissen“. Es entspricht viel mehr der Lebenserfahrung, dass Personen, die über keine besonderen steuerlichen Kenntnisse verfügen, für gewöhnlich im Fall eines Steuerabzugs im Quellen-/Tätigkeitsstaat annehmen, dass damit jegliche Steuerpflicht iZm den zugrunde liegenden Einkünften erfüllt ist.
Die fehlende Erkundigung bei einem Steuerberater bei nachgewiesener Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Ausland kann keinen Vorsatz begründen, sondern stellt nur eine Fahrlässigkeit iSd § 8 Abs 2 FinStrG dar.