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EuGH: Grundrechtsschutz im Strafverfahren
Nach den Entscheidungen Taricco und M.A.S. hatte der EuGH im Jänner 2019 in der Rs Dzivev erneut über das Verhältnis zwischen effektivem Schutz der finanziellen Interessen der EU einerseits und dem nationalen Schutz der Grundrechte andererseits zu entscheiden. Es ging dabei um die Vereinbarkeit nationaler strafprozessualer Regelungen für das Ermittlungsverfahren mit Art 325 AEUV und dem EU-Betrugs-Übereinkommen.
Herrn Dzivev wurde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung angeführt zu haben, deren Zweck darin bestand, MwSt-Betrügereien zu begehen. Während des Ermittlungsverfahrens wurden von der Staatsanwaltschaft mehrere Anträge auf Anordnung einer Telefonüberwachung gestellt und die Anordnungen von einem – allerdings unzuständigen – Gericht erlassen. Das vorlegende Gericht wollte in einem Vorabentscheidungsverfahren vom EuGH wissen, ob es mit Art 325 AEUV, dem EU-Betrugs-Übereinkommen und Art 47 GRC betreffend das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vereinbar ist, wenn nach dem nationalen Recht Beweismittel, die auf unrechtmäßige Weise (Anordnung durch unzuständiges Gericht) erlangt wurden, nicht verwertet werden dürfen, selbst wenn nur diese Beweismittel geeignet sind, die Bege...