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Missbrauch der Amtsgewalt, Ermittlungsverfahren, Anfangsverdacht, behördeninterne Informationsquellen
ZWF 2019/50
§ 302 Abs 1 StGB; § 91 Abs 2 StPO
; RIS-Justiz RS0132640
Dienen Nachforschungen der Klärung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, stellen sie keine Ermittlungen im Rahmen eines Strafverfahrens dar (vgl § 1 Abs 2 und § 91 Abs 2 letzter Satz StPO). Befugnisfehlgebrauch läge in diesem Fall vor, wenn von vornherein keine Anhaltspunkte für einen Sachverhalt gegeben waren, der in Richtung eines Geschehens deutete, das – als erwiesen angenommen – (zumindest) einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumierbar war, also die Abklärung, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorlag, nicht in Betracht kam. Das Bestehen eines Anfangsverdachts ist hingegen keine gesetzliche Voraussetzung für die Vornahme derartiger „Nachforschungen“. Missbrauch der Amtsgewalt verlangt das Wissen um das Fehlen dieser gesetzlichen Voraussetzungen, was insb bei ausschließlich aus privaten Gründen motiviertem Handeln der Fall sein kann.