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BFGjournal 5, Mai 2019, Seite 219

FinanzOnline-Zustellung bei Aufgabe der inländischen Abgabestelle

Markus Knechtl

Das Zustellgesetz (ZustG) regelt die Zustellung behördlicher Dokumente. Physische Dokumente sind an einer Abgabestelle des Empfängers zuzustellen. Auch die elektronische Zustellung über FinanzOnline knüpft an eine Abgabestelle an. Was aber gilt bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes?


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Ra 2018/13/0014 (als unbegründet abgewiesen); RV/7104134/2017 (Revision nicht zugelassen)

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer war als Bauleiter unselbständig tätig und gab in seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 als Wohnanschrift eine Adresse in Wien an. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 wurden sein Einkommen mit 5.992,08 Euro und die Einkommensteuer mit null festgesetzt. Im Dezember 2016 hob das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid auf und setzte eine Einkommensteuer von 22.675 Euro fest. Als Anschrift war in diesem Bescheid eine Adresse in Niederösterreich angeführt. Tatsächlich wurde der Bescheid in die Databox des Beschwerdeführers eingelegt.

Im März 2017 erhob der nun anwaltlich vertretene Abgabepflichtige eine Beschwerde gegen den neuen Einkommensteuerbescheid und gab zur Rechtzeitigkeit an, dass er erst nach Zugang einer Zahlungsaufforderung „via Postweiterl...

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