Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2019, Seite 190

Außerordentliche Strafmilderung, Einstellung des Verfahrens, Revision, Zulässigkeitsgründe

ZWF 2019/59

§§ 20, 45 Abs 1 Z 4 VStG

Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Milderung der Strafe nach § 20 VStG bzw eine Einstellung nach § 45 Abs 1 Z 4 VStG gerechtfertigt hätten, kommt idR keine grundsätzliche Bedeutung zu.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...