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Rechtsanwaltsordnung, Disziplinarstatut, 4. Geldwäsche-RL, Gruppe, „Whistleblowing“-System
§§ 8a Abs 5 bis 8, 9 Abs 6 bis 9, 23 Abs 2 RAO
Dittenberger, Änderung der Rechtsanwaltsordnung und des Disziplinarstatuts, AnwBl 2019, 527
Am wurde die Änderung der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung, des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und der Jurisdiktionsnorm in BGBl I 2019/61 kundgemacht. Wie gegen einen Großteil der EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission auch gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen behaupteter unzureichender Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL eingeleitet. Defizite wurden dabei ua auch im rechtsanwaltlichen Berufsrecht gesehen. Mit der vorliegenden Änderung der RAO und des DSt sollen die von der Kommission aufgezeigten Problembereiche und thematisierten Ungereimtheiten aufgeklärt und beseitigt werden. Der Artikel fasst die mit in Kraft getretenen Änderungen zusammen und erläutert deren Auswirkungen für den Berufsstand.